Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemäß des Apothekengesetzes, RBGl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen Apotheken in Seiersberg wie folgt festgesetzt:

Montag bis Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Samstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr