Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerhalb der Betriebszeiten wird der öffentlichen Apotheke in Kumberg folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:

Montag bis Freitag

von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet.

Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.