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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: GZ S. 512/2010

Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RBGl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen Apotheke in Kumberg wie folgt festgesetzt:

Montag bis Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

 

von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Samstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Betriebszeiten wird der öffentlichen Apotheke in Kumberg folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:

Montag bis Freitag

von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet.

Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.

Bei der öffentlichen Diana-Apotheke in Kumberg ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.