Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Betriebszeiten (Öffnungszeiten) werden wie folgt festgesetzt:

1. Öffentliche Apotheke in Laßnitzhöhe:

Montag bis Freitag

von 08.00 bis 12.00 Uhr und

 

von 15.00 bis 18.00 Uhr

Samstag

von 08.00 bis 12.00 Uhr

2. Öffentliche Apotheke in St. Marein bei Graz:

Montag bis Freitag

von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag

von 08.00 bis 12.00 Uhr

Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023