Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach dar. Derartige Übertretungen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.