Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1974, LGBl. Nr. 31, außer Kraft.