(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1974, LGBl. Nr. 31, außer Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1974, LGBl. Nr. 31, außer Kraft.