Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Gebiet des Auwaldrestes mit mehreren Waldtümpeln auf den Grundstücken Nr. 104/2 und 104/5, KG. Herbersdorf, Gemeinde Rassach, wird zwecks Erhaltung als Feuchtbiotop und als Standort und Lebensraum schutzwürdiger und gefährdeter Pflanzenarten sowie als ökologisches Refugium für viele Tierarten zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.