Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Das Gebiet der Kettischgründe mit mehreren Ziegelteichen auf den Gst. Nr. 523/1, 548, 491, 484/2, 478, 493/2, 467/1 Südostteil und 473 Südostteil, alle KG. Lannach, Gemeinde Lannach, wird zwecks Erhaltung als Feuchtbiotop und als Standort und Lebensraum schutzwürdiger und gefährdeter Pflanzenarten sowie als ökologisches Refugium für viele Tierarten zum Naturschutzgebiet (Tier- und Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

2. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.