Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(1) Das Hangwaldbiotop „Fischerwand“, gelegen in den KG. St. Martin und Einöd in der Stadtgemeinde Kapfenberg, wird zwecks Erhaltung als Standort und Lebensraum gefährdeter Pflanzen- und Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.