Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das Feuchtbiotop „Nasco-Wiese“ auf Grundstück Nr. 695/2, KG. Bruck an der Mur, wird zwecks Erhaltung als Standort und Lebensraum für gefährdete Pflanzen- und Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.