Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Öffnungszeiten

(1) Für die öffentlichen Apotheken in Bruck an der Mur und Kapfenberg werden folgende Kernöffnungszeiten festgelegt.

Montag bis Freitag

Samstag

08.00 bis 12.00 Uhr

08.00 bis 12.00 Uhr

14.30 bis 18.00 Uhr

(2) Die gemeldeten freiwilligen Öffnungszeiten sind in der Anlage 1 ersichtlich.

(3) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, können die Apotheken an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.

(4) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18:00 Uhr, am 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet halten.