Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Bestehende bundes- und landesgesetzliche Regelungen werden durch diese Verordnung nicht berührt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Bestehende bundes- und landesgesetzliche Regelungen werden durch diese Verordnung nicht berührt.