Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhältnis zu anderen Verlautbarungsvorschriften

In anderen Gesetzen getroffene Bestimmunen über die Verlautbarung oder Kundmachung von Rechtsvorschriften werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Unberührt bleiben ferner alle auf dem Gebiet der Bundesverwaltung für die Verlautbarung von Rechtsvorschriften geltenden Bestimmungen.