Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Träger des Tourismus

Zur Pflege und Förderung des Tourismus im Burgenland sind unter Berücksichtigung der tourismuspolitischen Landesstrategie folgende Träger des Tourismus berufen:

1. das Land Burgenland,

2. die Burgenland Tourismus GmbH,

3. die Gemeinden.