Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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8. Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Anwendbarkeit des AVG

Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält, finden auf das Verfahren über die Gewährung von Leistungen der Sozialunterstützung die Bestimmungen des AVG Anwendung.