Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kontrollsystem

Die Behörde hat die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Bezugsberechtigten periodisch zu überprüfen sowie die Rechtmäßigkeit des Bezuges und die widmungskonforme Verwendung von Leistungen der Sozialunterstützung sicherzustellen.