Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderungswürdige Maßnahmen

Die Landesregierung kann insbesondere Folgendes fördern:

1. die Errichtung, Sanierung und Änderung von Sportstätten einschließlich Trendsportanlagen;

2. die Aktivitäten der Sportvereine;

3. den Einsatz von Sportlehrern, geprüften Lehrwarten und Trainern sowie die Aus- und Fortbildung von Sportfunktionären;

4. die überregionalen Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung;

5. die internationalen Sportveranstaltungen;

6. den Behindertensport;

7. den Spitzensport;

8. die Dach- und Fachverbände bei Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben;

9. die sportmedizinische Betreuung.