Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege

Die Träger der freien Wohlfahrtspflege können nach Maßgabe ihrer Satzungen vom Land zur Mitarbeit in der Sozialhilfe eingeladen werden.

Weitere Inhalte

Umsetzungshinweis zur ganzen Rechtsvorschrift

Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1712