Leistungen der Seniorentageszentren
(1) Seniorentageszentren haben insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
1. Hol- und Bringdienste;
2. Verabreichung von Mahlzeiten;
3. pflegerische Unterstützungsleistungen;
4. Betreuungs- und Beschäftigungsangebote und kommunikative Anregungen; und
5. fallweise therapeutische und rehabilitative Leistungen.
(2) Leistungen der Seniorentagesbetreuung sind grundsätzlich von Montag bis Freitag bedarfsgerecht anzubieten.
