Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistungen der Seniorentageszentren

(1) Seniorentageszentren haben insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

1. Hol- und Bringdienste;

2. Verabreichung von Mahlzeiten;

3. pflegerische Unterstützungsleistungen;

4. Betreuungs- und Beschäftigungsangebote und kommunikative Anregungen; und

5. fallweise therapeutische und rehabilitative Leistungen.

(2) Leistungen der Seniorentagesbetreuung sind grundsätzlich von Montag bis Freitag bedarfsgerecht anzubieten.