Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kennzeichnung des Nationalparks

Die Nationalparkgesellschaft hat entsprechende Hinweistafeln für die Kennzeichnung der Natur- oder Bewahrungszonen sowie Informationstafeln, insbesondere an öffentlichen Zugängen, zu errichten. Maßnahmen zur Kennzeichnung des Nationalparks sind von den Grundeigentümern oder Grundeigentümerinnen bzw. sonstigen Verfügungsberechtigten unentgeltlich zu dulden. Nähere Bestimmungen über die Gestaltung der Hinweistafeln hat die Landesregierung durch Verordnung zu regeln.