Versetzung, Dienstzuteilung, Entsendung, Verwendungsänderung
Die bis 43 LBDG 1997 sind auf die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes nicht anzuwenden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Versetzung, Dienstzuteilung, Entsendung, Verwendungsänderung
Die bis 43 LBDG 1997 sind auf die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes nicht anzuwenden.