Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Gemeindesanitätsgesetzes 1971

Das Gemeindesanitätsgesetz 1971, LGBl. Nr. 14/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 34 entfällt.

2. In der Überschrift zu § 35 entfällt die Wortfolge „und Disziplinaroberkommission“.

3. § 35 Abs. 2 entfällt und in Abs. 3 entfällt die Wortfolge „und der Disziplinaroberkommission“.

4. In § 37 Abs. 3 letzter Satz und in § 38 Abs. 3 letzter Satz wird jeweils nach dem Wort „Verwaltungswege“ die Wortfolge „nach dem VVG“ eingefügt und es entfällt jeweils der Klammerausdruck „()“.

5. § 43 entfällt.

6. Dem § 47 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 35, § 37 Abs. 3 und § 38 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen §§ 34 und 43.“