Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1971

Das Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 12 Abs. 3 letzter Satz entfällt.

2. § 16a letzter Satz entfällt.

3. In § 17 wird der Strichpunkt am Ende der Z 2 durch einen Satzpunkt ersetzt und es entfällt die Z 3.

4. § 28 entfällt.

5. In § 41 wird der Strichpunkt am Ende der Z 2 durch einen Satzpunkt ersetzt und es entfällt die Z 3.

6. Dem § 47 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 12 Abs. 3, §§ 16a, 17 und 41 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 28.“