Aufsicht
Die Aufsicht über die Totenbeschau wird von der Bezirksverwaltungsbehörde, in den Freistädten Eisenstadt und Rust von der Landesregierung, ausgeübt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufsicht
Die Aufsicht über die Totenbeschau wird von der Bezirksverwaltungsbehörde, in den Freistädten Eisenstadt und Rust von der Landesregierung, ausgeübt.