Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

(3) ist sinngemäß auf anhängige Verfahren anzuwenden, wenn nach den Verwaltungsvorschriften eine Verhandlung durchzuführen ist und diese nach dem 1. September 2002 anberaumt wird.

(4) und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(5) , , , 5 und 6a, und die Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(6) Die Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.