Außerkrafttreten
(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl. Nr. 32/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 75/2009, außer Kraft.
(2) (Verfassungsbestimmung) , 11a, 11b, 11c, 11d und 11e des Burgenländischen Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 32/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 75/2009, treten mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.
Weitere Inhalte
Umsetzungshinweis zur ganzen Rechtsvorschrift
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinien um: CELEX-Nr. 32024L1712, CELEX-Nr. 32024L1346
