Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verweisungen

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bestimmungen anderer Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Der Verweis in , LGBl. Nr. 100/2019, auf des Burgenländischen Kehrgesetzes 2006, LGBl. Nr. 15/2007, gilt als Verweis auf dieses Gesetzes.