Übergangsbestimmungen
Die erstmalige wiederkehrende Betriebsdichtheitsprüfung gemäß ist spätestens innerhalb von fünf Jahren durchzuführen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
Die erstmalige wiederkehrende Betriebsdichtheitsprüfung gemäß ist spätestens innerhalb von fünf Jahren durchzuführen.