Inkrafttreten, Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit 31. März 1990 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
1. das Gesetz vom 18. Oktober 1966, LGBl. Nr. 8/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 25/1967, über die Verpflichtung zum Anschluß an öffentliche Kanalisationsanlagen und die Art ihrer Benützung (Bgld. Kanalanschlußgesetz).
2. § 30 der Bgld. Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.
(4) und 5 sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt .
(5) , 5, 6, 7 und 8, , 2, 3 und 5, und 2, , , sowie die Änderung der Überschrift zu in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2013, treten mit 2. Jänner 2014 in Kraft.
