Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eignung zur Pacht

Zur Pachtung einer Genossenschaftsjagd sind nur zugelassen:

1. eine einzelne physische Person, oder

2. zwei oder mehrere physische Personen, wenn sie gemeinsam pachten (Jagdgesellschaft ), oder

3. juristische Personen.