Eignung zur Pacht
Zur Pachtung einer Genossenschaftsjagd sind nur zugelassen:
1. eine einzelne physische Person, oder
2. zwei oder mehrere physische Personen, wenn sie gemeinsam pachten (Jagdgesellschaft ), oder
3. juristische Personen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Eignung zur Pacht
Zur Pachtung einer Genossenschaftsjagd sind nur zugelassen:
1. eine einzelne physische Person, oder
2. zwei oder mehrere physische Personen, wenn sie gemeinsam pachten (Jagdgesellschaft ), oder
3. juristische Personen.