Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die Umweltinformationen nach diesem Landesgesetz sind soweit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden zu besorgen, als diese landesgesetzlich übertragene Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches wahrnehmen.