Abgabenbefreiung
Begehren auf Mitteilungen und Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Landesgesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenbefreiung
Begehren auf Mitteilungen und Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Landesgesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.