Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerordentlicher Zahlungsbedarf

Im Falle des Eintrittes von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen ist eine Erhöhung des Höchstbetrages der Auszahlungen nach zulässig.