Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Informationspflicht gegenüber der Sozialversicherung

Die Geschäftsstelle hat die Sozialversicherung laufend über die festgelegten vorläufigen und endgültigen Punktewerte im Bereich der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung zu informieren.