Anpassung der Wahrungszulagen für 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027
Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1. Juli 2026 um 3,3% mindestens um 85,10 Euro und maximal jedoch um 452,20 Euro und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.
