Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anstellungserfordernisse, Anerkennung von Ausbildungsnachweisen

(1) Auf pädagogische Fachkräfte sind die Aufnahmevoraussetzungen des und 3 sowie das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtner(innen) und Erzieher(innen), LGBl. Nr. 1/1998, anzuwenden.

(2) Auf pädagogische Assistenzkräfte sind die Aufnahmevoraussetzungen des anzuwenden.

(3) Auf pädagogische Hilfskräfte sind die Aufnahmevoraussetzungen des anzuwenden.