Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abzug von 5% während der Ausbildungsphase

In den Entlohnungsgruppen bv1 und bv2 gebührt das jeweilige Monatsentgelt () in den ersten zwei Jahren der Ausbildungsphase in einem um 5% verminderten Ausmaß. Auf die Entlohnungsgruppen bv3 und bv4 ist nicht anzuwenden.