Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben des Feuerwehrkommandos

(1) Die Aufgaben des Feuerwehrkommandos einer Freiwilligen Feuerwehr sind:

1. die Aufnahme, die ehrenvolle Entlassung und der Ausschluss von Feuerwehrmitgliedern;

2. die (vorzeitige) Überstellung von Feuerwehrmitgliedern in den Reservestand;

3. die Finanz- und Vermögensgebarung der Feuerwehr einschließlich der Erstellung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses;

4. die Erstellung des Ausbildungsplanes;

5. die Verfügung über bewegliches Vermögen bis zu einer Höhe von 10 000 Euro;

6. die Wahrnehmung der Anhörungsrechte der Feuerwehr, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist.

(2) Das Feuerwehrkommando einer Freiwilligen Feuerwehr kann beschließen, eine Angelegenheit nach Abs. 1 der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen.