Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wärme- und Kälteplanung

Gemeinden mit mehr als 45 000 Einwohnern sind verpflichtet, nach Maßgabe des Art. 25 Abs. 6 der Energieeffizienz-Richtlinie, Pläne für die Wärme- und Kälteversorgung zu erstellen.