Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berichtspflichten

Die Landesregierung hat in Vollziehung des verarbeitete Daten dem Bund sowie der Europäischen Kommission zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung unionsrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere zur Erfüllung von Berichts- und Meldepflichten an die Europäische Kommission, erforderlich ist.