Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Hauptstück

Verfahren

Anwendbarkeit des AVG

Auf das Verfahren über Leistungen der Chancengleichheit sind, soweit dieses Gesetz nicht anderes bestimmt und die Leistungen vom Land nicht als Träger von Privatrechten gewährt werden, die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG anzuwenden.