Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die Besorgung der Angelegenheiten der Gemeinden nach diesem Gesetz fällt in deren eigenen Wirkungsbereich.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die Besorgung der Angelegenheiten der Gemeinden nach diesem Gesetz fällt in deren eigenen Wirkungsbereich.