1. Abschnitt
Hilfe in Form von Geldleistungen
Gegenstand, Rechtsanspruch
(1) Leistungen für die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen nach diesem Abschnitt sind:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt ();
2. Zuschüsse zu orthopädischer Versorgung und anderen Hilfsmitteln ();
3. Zuschüsse zu Heilbehandlungen ();
4. Geschützte Arbeit ();
5. Maßnahmen der sozialen Rehabilitation ();
6. Ersatz von Fahrtkosten ().
(2) Auf Leistungen nach Abs. 1 besteht ein Rechtsanspruch; auf eine bestimmte Art der Leistungen haben Menschen mit Behinderungen keinen Anspruch.
(3) Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen gemäß Abs. 1 Z 4 und bis 6 ist unbeschadet der Bestimmung des ausgeschlossen.
