Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) , , , , 15 Abs. 1, und 29 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) , , , , , , , bis 7, und 8 und Abs. 2 sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(4) und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.