Nachträgliche Vorschreibungen
Wenn die gemäß wahrzunehmenden Interessen trotz Einhaltung der im der Bewilligung nach vorgesehenen Auflagen nicht hinreichend geschützt sind, so hat die Behörde andere oder zusätzliche Auflagen vorzuschreiben. Soweit solche Auflagen nicht zur Vermeidung einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der im genannten Personen notwendig sind, müssen diese Auflagen für den Inhaber des Campingplatzes wirtschaftlich zumutbar sein.
