Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten

Die behördliche Zuständigkeit für sämtliche von den Bezirksverwaltungsbehörden der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und der Statutarstadt Rust zu führenden Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 73/2018, betreffend die Seemanagement Burgenland GmbH (Firmenbuchnummer: FN 584693 v), einschließlich der Vollstreckung aller in diesen Verfahren erlassenen Bescheide, wird auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen.