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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 65/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Burgenländischen Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes, LGBl. Nr. 42/2019, wird verordnet:

Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten

Die behördliche Zuständigkeit für sämtliche von den Bezirksverwaltungsbehörden der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und der Statutarstadt Rust zu führenden Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 73/2018, betreffend die Seemanagement Burgenland GmbH (Firmenbuchnummer: FN 584693 v), einschließlich der Vollstreckung aller in diesen Verfahren erlassenen Bescheide, wird auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.