Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Bezeichnungen gelten für Frauen in der jeweiligen weiblichen Form.