Eigener Wirkungsbereich
Die den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz zukommenden Aufgaben sind im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz zukommenden Aufgaben sind im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.