Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über das In-Verkehr-Bringen und die Verwendbarkeit von Bauprodukten sowie die Akkreditierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen im Burgenland (Burgenländisches Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz - Bgld. BPG), LGBl. Nr. 32/2007, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, außer Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis und die Überschrift des in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, , die Überschrift des 5. Abschnitts, , 26 Abs. 1 Z 15 und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 73/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Das Inhaltsverzeichnis, der 5a. Abschnitt, , und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) Das Inhaltsverzeichnis, , 1a. Abschnitt samt Abschnittsüberschrift sowie , , 4a. Abschnitt samt Abschnittsüberschrift sowie bis 16f, 1. Unterabschnitt samt Überschrift, , 19 und 21 Abs. 1 und 3, 2. Unterabschnitt samt Überschrift sowie , 22a bis 22c und , 26 sowie 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 59/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(6) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 14/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.